Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:
Die BVfK-Rechtsabteilung - Ein Jahresrückblick
Liebe BVfK-Mitglieder,
für die BVfK-Rechtsabteilung geht ein aufregendes, ereignisreiches und intensives Jahr 2019 zu Ende. Wir möchten Ihnen herzlich für das entgegengebrachte Vertrauen danken und freuen uns, dass Sie uns auch in diesem Jahr wieder zahlreich um Rat gebeten, mit der rechtlichen Vertretung beauftragt oder bei rechtspolitischen Aufgaben unterstützt und begleitet haben.
Zum Jahresabschluss wollen wir Resümee ziehen und Ihnen einen Einblick in Tätigkeitsgebiete der BVfK- und somit Ihrer Rechtsabteilung gewähren. Auf welchen Gebieten sind wir tätig? Wo liegen unsere Schwerpunkte? In welchen Bereichen konnten besondere Erfolge erzielt werden? Blicken Sie mit uns zurück!
Die Tätigkeitsfelder der Rechtsabteilung sind vielseitig
Die Rechtsabteilung nimmt sowohl verbandsinterne Aufgaben von allgemeiner Bedeutung wahr, vertritt aber auch die Interessen der Mitglieder im Außenverhältnis.
Verbandsaufgaben können von der Abwehr unberechtigter Ansprüche Dritter gegen den Verband als solchen, über die satzungsgemäß zum Ziel gesetzte Aufrechterhaltung eines lauteren Wettbewerbs bis hin zur Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren und der Organisation rechtlicher Veranstaltungen reichen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang beispielsweise
• die kritische Beobachtung und Einwirkung auf Gesetzgebungsvorhaben, wie zum Beispiel das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs“ (siehe u.a. Wochenendticker vom 06.07.2019) oder die „EU-Richtlinie für den Warenhandel“ (siehe u.a. Wochenendticker vom 18. Mai 2019).
• das Betreiben der BVfK-Beschwerdestelle, die angezeigten Wettbewerbsverstößen zielgerichtet nachgeht.
• die Durchführung von Gerichtsverfahren, vornehmlich im Wettbewerbssektor, zur Verfolgung und Beseitigung unlauterer Verhaltensweisen.
• Die rechtspolitische Begleitung und Einwirkung auf medienintensive und den gesamten Autohandel betreffende und belastende Branchenereignisse wie den Abgasskandal, Kartell- und Markenrechtsstreitigkeiten wie insbesondere die Hyundai-Affäre, den Umweltbonus, die Preispolitik der Fahrzeugbörsen, steuerrechtliche Fragestellungen, etc.
• Die Entwicklung und Bereitstellung von Vertragsformularen für alle im Autohandel denkbaren Vertragskonstellationen
• Entwicklung und Ausbau des Qualitätsmanagements
• Erstellung von Publikationen (Rechtsgutachten, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben, Wochenendticker, etc.)
• die Mitorganisation und Begleitung des Deutschen Autorechtstags und sonstiger Veranstaltungen (www.deutscherautorechtstag.de).
• die Teilnahme an rechtspolitischen Sonderveranstaltungen (z.B. Geldwäschetagung).
• das Mahnwesen
Intensiv hat sich in diesem Jahr auch die Abwehr von Angriffen eines Konkurrenzverbandes dargestellt. Letztendlich haben die damit verbundenen gerichtlichen Verfahren jedoch auch zu einer fortwährenden Selbstreflektionen und somit zu einer weiteren Verbesserung des ohnehin schon stark ausgebauten Qualitätsmanagements geführt. Wir sind davon überzeugt, die derzeit noch anhängigen Angelegenheiten im kommenden Jahr erfolgreich zu Ende führen und gestärkt aus der Angelegenheit hervorgehen zu können.
Die Vertretung einzelner Mitgliederinteressen auf der anderen Seite reicht von der Begleitung kaufrechtlicher Mandate über das Betreiben der Schiedsstelle bis hin zur Abwehr unberechtigter wettbewerbsrechtlicher Ansprüche und Klärung steuerrechtlicher, marken- und kartellrechtlicher, vereinzelt auch arbeitsrechtlicher und sonstiger Fragestellungen. Die im Mitgliedsbeitrag enthaltene kostenlose Ersteinschätzung wird dabei gerne und häufig in Anspruch genommen.
Wie verteilen sich die Aufgaben?
Insgesamt konnten wir in diesem Jahr stolze 1.400 Rechtsfälle bearbeiten, wobei diese sich im Schnitt etwa zu einem Drittel auf die Mitgliederberatung und zu zwei Dritteln auf die Wahrnehmung verbandsinterner Aufgaben verteilen.
Selbstredend sind die Rechtsfälle von unterschiedlichem Gewicht: Fälle mit kartellrechtlichem-Bezug (insbesondere „Hyundai“), verbandseigene Rechtstreitigkeiten, die Arbeit an Vertragsformularen und Gesetzgebung sowie steuer- und wettbewerbsrechtliche Verfahren erfordern meist ungleich mehr Bearbeitungsaufwand als die Vertretung in kaufrechtlichen Angelegenheiten.
Ein Großteil kaufrechtlicher Mandate entfällt auf die Abwehr von Gewährleistungsansprüchen. Ganz überwiegend gelingt es, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und hierbei nach einer Abwägung der Risiken das Beste für den Betroffenen herauszuholen. Nur ein sehr geringer Teil der Mandate wird demzufolge vor Gericht ausgefochten. Hierzu steht der Rechtsabteilung bzw. dem Mitglied dann eine Vielzahl von Netzanwälten aus der jeweiligen Region zur Verfügung.
Viele Anfragen können außerdem bereits durch zielführende Ersteinschätzungen erledigt oder im Rahmen der BVfK-Schiedsstelle abgearbeitet werden, sofern der Verbraucher diese in Anspruch nimmt. Die Erfolgsquote der Schiedsstelle liegt bei weit über 90 %.
Im wettbewerbsrechtlichen Bereich erfreulich ist, dass zahlreiche BVfK-Mitglieder wie auch Verbraucher sich dazu aufgefordert sehen, den Markt zu beobachten und bei Verdacht auf unlautere Verhaltensweise die BVfK-Beschwerdestelle zu konsultieren. Noch erfreulicher, dass nur sehr selten ein BVfK-Mitglied in den Fokus derartiger Beschwerden rückt. Zeigt sich ein Händler uneinsichtig, werden entsprechende Maßnahmen bis hin zur Einleitung gerichtlicher Verfahren getroffen. Damit es hierzu erst gar nicht kommt, leistet die Rechtsabteilung umfangreiche Aufklärungsarbeit, nicht zuletzt regelmäßig im Wochenendticker.
In einigen Fällen werden gegen Mitglieder geltend gemachte Ansprüche wettbewerbsrechtlicher Natur abgewehrt oder deren wettbewerbsrechtliche Interessen verfolgt, wozu in diesem Jahr zu einem bedeutenden Teil auch die Entfernung negativer Google-Bewertungen zählte. Abmahnungen von Verbänden wie dem Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) oder der Deutschen Umwelthilfe (DUH) sowie des Fahrzeugherstellers Hyundai standen ebenfalls ganz oben auf der Liste. Hinzu traten im Fahrzeughandel eher unbekannte Verbände, wie der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. (IDO), siehe Warnmeldung vom 13. Dezember 2019.
Die Begleitung rechtspolitischer Angelegenheiten, branchenspezifischer Entwicklungen, verbandseigener Gerichtsverfahren und die Veranstaltungsorganisation dürften schließlich mehr als ein Drittel der juristischen Arbeit der Rechtsabteilung ausmachen. Der Rest entfällt auf die Entwicklung und Aktualisierung der Vertragsformulare, redaktionelle Arbeit, die Prüfung hauseigener Entwicklungen wie die BVfK-Autowelt sowie die Teilnahme an externen Veranstaltungen.
In welchen Angelegenheiten konnten besondere Erfolge verzeichnet werden?
Erwähnenswert sind die stets aktuell gehaltenen Vertragsformulare, die an die jeweiligen Neuerungen der Rechtsprechung angepasst und fortlaufend aktualisiert werden.
Erfreulich ist auch die erfolgreiche Entfernung zahlreicher negativer Google-Bewertungen verschiedener Mitglieder. Die Herangehensweise der Rechtsabteilung führt inzwischen in den meisten Fällen zur Löschung der Beiträge.
Die Aufrechterhaltung des lauteren Wettbewerbs zählt zu den Kernaufgaben der Rechtsabteilung. So konnten auch in diesem Jahr Gefahren nicht nur durch entsprechende Anpassungen einzelner Darstellungen im laufenden Dialog mit den Börsen eingedämmt werden. Auch hat der BVfK in Zusammenarbeit mit der Wettbewerbszentrale für die gerichtliche Feststellung der Unzulässigkeit von Werbung mit Preisen, die nur für begrenzte Kundenkreise gelten, gesorgt. Zahlreiche weitere eigens geführte Gerichtsverfahren mit positivem Ausgang und erfolgreiche außergerichtliche Verhandlungen treten neben die verbandseigenen Erfolge.
Die Rechtsabteilung wünscht Ihnen ein erfolgreiches Jahr 2020, frei von rechtlichen Problemen!
Sollte es doch einmal dazu kommen, stehen wir Ihnen mit dem bestmöglichen Einsatz zur Seite. Wir begleiten Sie auch im kommenden Jahr und laden Sie dazu ein, uns aus Ihrer Sicht relevante Informationen zu übermitteln, Internetschummler zu entlarven und gemeinsam den Weg für Ihren geschäftlichen Erfolg zu ebnen.
Ihre BVfK-Rechtsabteilung